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Suchtgifthandel; Überlassen, Verschaffen von Suchtgift; Abtrennungsjudikatur; Verbrechensmehrheit

JudikaturSuchtmittelstrafrechtJSt-Slg 2017/13JSt 2017, 155 Heft 2 v. 1.3.2017

§ 28a Abs 1 SMG, § 28 StGB

Wenn ein Täter anderen Personen Suchtgift in einer Menge verkauft (überlässt), die die Grenzmenge um mehr als das 11fache überschreitet, begeht er elf Verbrechen nach § 28a Abs 1 fünfter Fall SMG.

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