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Konkurrenz von Anbieten und Überlassen von Suchtgift; Subsidiarität

JudikaturSuchtmittelstrafrechtJSt-Slg 2016/52JSt 2016, 457 Heft 5 v. 1.9.2016

§ 28a Abs 1 SMG

Grundsätzlich verdrängt das Überlassen oder Verschaffen von Suchtgift ein zuvor erfolgtes Anbieten, soweit beide Vorgänge auf idente Quantitäten desselben Suchtgifts gerichtet sind und der Empfänger dieselbe Person ist, der angeboten wurde. Mehrere Verbrechen nach dem 5. Fall verdrängen unter den genannten Voraussetzungen somit ebensoviele Verbrechen nach dem 4. Fall.

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