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Rechtsirrtümer im Rahmen der Verbandsverantwortlichkeit – oder: Kann ein Verband schuldausschließend irren?

AufsätzeBirgit Julia WirthJSt 2016, 313 Heft 4 v. 1.7.2016

Die kontroversielle Fragestellung, ob ein Verband schuldausschließend irren kann, verknüpft die Rechtsirrtumsregelung des § 9 StGB mit der Verbandsverantwortlichkeit. Es wird untersucht, wie § 9 StGB, der auf die individuelle Schuld(fähigkeit) einer natürlichen Person zugeschnitten ist, bei den verschiedenen Verantwortlichkeitsfällen des VbVG Berücksichtigung finden kann. Als Ausgangspunkt dienen Rechtsirrtumskonstellationen in einschlägigen Judikaten zum Kartellstrafrecht.

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