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Geldwäscheermittlungen im Spannungsfeld zum „Anfangsverdacht“ nach dem Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014

AufsätzeElena Scherschneva-KollerJSt 2015, 532 Heft 6 v. 1.11.2015

Mit dem am 1.1.2015 in Kraft getretenen Strafrechtsprozessrechtsänderungsgesetz (StPÄG) 2014 wurde in der Strafprozessordnung (StPO) der Begriff des „Anfangsverdachts“ geschaffen. Diese Änderung wirft im Zusammenhang mit Geldwäscheermittlungen einige praktische Fragen auf.

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