Mit dem am 1.1.2015 in Kraft getretenen Strafrechtsprozessrechtsänderungsgesetz (StPÄG) 2014 wurde in der Strafprozessordnung (StPO) der Begriff des „Anfangsverdachts“ geschaffen. Diese Änderung wirft im Zusammenhang mit Geldwäscheermittlungen einige praktische Fragen auf.