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Beischaffung von nicht bei den Akten befindlichen (allfälligen) Befundgrundlagen eines Sachverständigengutachtens zwecks Überprüfung zur allfälligen Stellung eines Wiederaufnahmeantrages ist nicht Gegenstand der Akteneinsicht

JudikaturGeneralprokuraturJSt-GP 2015/5JSt 2015, 494 Heft 5 v. 1.9.2015

StPO § 77 Abs 1

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