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Auch bei mehreren Verhandlungstagen: Hauptverhandlung ist eine Einheit

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2015/82JSt 2015, 492 Heft 5 v. 1.9.2015

StPO § 221, StPO § 276a

Die Hauptverhandlung stellt nach dem System der StPO eine Einheit dar. Auch wenn sie an mehreren Verhandlungstagen stattfindet, gibt es – sofern sie nicht gemäß § 276a zweiter Satz erster Satzteil StPO wiederholt wird – (nur) eine Hauptverhandlung.

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