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Allein aus der Beiziehung des Sachverständigen bereits im Ermittlungsverfahren folgt nicht der generelle Ausschluss dieses Sachverständigen für die Bestellung in der Hauptverhandlung

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2015/74JSt 2015, 490 Heft 5 v. 1.9.2015

StPO § 47 Abs 1 Z 3, StPO § 126 Abs 4, StPO § 281 Abs 1 Z 4, EMRK Art 6

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