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Zustellung von Wiederaufnahmeantrag und -beschluss an den gesetzlichen Vertreter

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2015/72JSt 2015, 490 Heft 5 v. 1.9.2015

JGG § 38

Sowohl der Antrag der Staatsanwaltschaft als auch der Beschluss des Gerichts auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens sind dem rechtsmittelbefugten gesetzlichen Vertreter des jugendlichen Beschuldigten zuzustellen.

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