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§ 39 FinStrG erfordert eine Subsumtionseinheit sui generis

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2015/70JSt 2015, 489 Heft 5 v. 1.9.2015

FinStrG § 39

§ 39 FinStrG normiert eine besondere Art des Zusammenrechnungsgrundsatzes. Im Fall des Zusammentreffens

Seite 489


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