vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nur Beamte können unmittelbare Täter beim Amtsmissbrauch sein – Nichtbeamte nur Bestimmungs- oder Beitragstäter

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2015/67JSt 2015, 489 Heft 5 v. 1.9.2015

StGB § 302

Bei Missbrauch der Amtsgewalt handelt es sich um ein Sonderdelikt. Nur ein Beamter kann unmittelbarer Täter sein. Nichtbeamte können sich an der strafbaren Handlung ausschließlich als Bestimmungs- oder Beitragstäter gemäß § 12 (zweiter oder dritter Fall), § 14 Abs 1 zweiter Satz StGB beteiligen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte