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Anbringen eines „Parkpickerls“ und Gebrauch eines falschen Beweismittels

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2015/65JSt 2015, 488 Heft 5 v. 1.9.2015

StGB § 15 Abs 2, StGB § 293

Das bloße Anbringen eines „Parkpickerls“ an der Windschutzscheibe eines Pkw ohne (zumindest unmittelbar bevorstehenden) Kontrollvorgang in Bezug auf das in einer Kurzparkzone abgestellte Fahrzeug bedeutet noch keinen Gebrauch eines falschen Beweismittels in einem (bestimmten) verwaltungsbehördlichen Verfahren.

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