In den letzten Jahren wird gerne das Instrument der „Schnupperhaft“ (die Inhaftierung junger Straftäter für ein paar Tage) als Maßnahme zur Verhinderung von Rückfallskriminalität, insb bei Jugendlichen, angedacht1. Ein solcher Ansatz erscheint verlockend: „Schnupperhaft“ (auch: Schockstrafe) ist rasch durchgeführt, gestaltet sich entsprechend kostengünstig und harmoniert gut mit Alltagsmythen und Laienannahmen über die Abschreckungswirkung von Gefängnissen. Aussagen im Sinne von „Schnupperhaft schreckt jugendliche Rechtsbrecher vor weiteren Straftaten ab und bewahrt Täter wie Bevölkerung vor einer kriminellen Karriere“ werden durch die kriminologische Forschungslage aber nicht gestützt. Was diesbezüglich an empirischen Befunden vorliegt – und das ist im angelsächsischen Raum gar nicht so wenig – weckt erhebliche Zweifel an der kriminalpräventiven Wirksamkeit von „Schnupperhaft“. Die Mehrzahl der vorhandenen Studien erteilt der Wirkungsannahme eine Absage.