vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Abgrenzung von Bestechlichkeit und Vorteilsannahme

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2015/43JSt 2015, 375 Heft 4 v. 1.7.2015

StGB § 304, StGB § 305, StGB § 74 Abs 1

Wer kein Übel ankündigt, den Vorteil also für davon unbeeinflusstes Verhalten fordert, kommt mangels (bloß vorteilskausaler) Pflichtwidrigkeit des (mit der Forderung verknüpften) Amtsgeschäfts nicht als Täter von Bestechlichkeit nach § 304 StGB, sondern bloß von Vorteilsannahme nach § 305 StGB in Betracht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte