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Überlassen von Suchtgift; Gewahrsam; Suchtgifthandel

JudikaturSuchtmittelstrafrechtKlaus SchwaighoferJSt-Slg 2015/48JSt 2015, 367 Heft 4 v. 1.7.2015

SMG § 27 Abs 1, SMG § 28a Abs 1

Überlassen von Suchtgift gem § 28a Abs 1 fünfter Fall SMG ist nicht nur die Übergabe an Endabnehmer, sondern auch die Rückgabe an den ursprünglichen Lieferanten des Suchtgifts, der seinen Gewahrsam inzwischen aufgegeben hatte.

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