Der Nationalrat hat am 7. Juli 2015 im Zuge der Steuerreform 2015/2016 das Bankenpaket veröffentlicht. Darin sind umfangreiche Einschränkungen des Bankgeheimnisses gegenüber inländischen und ausländischen Behörden enthalten. Die Änderungen bzw die De-Facto-Abschaffung des Bankgeheimnisses soll der Betrugsbekämpfung und zu leichteren Entdeckung von Schwarzgeldumsätzen sowie der Umsetzung der Vorgaben von EU und OECD dienen.