Vor fünf Jahren wurde an dieser Stelle gefragt, ob Bedarf für die Schaffung eines neuen Straftatbestandes für Bilanzdelikte besteht. Die Antwort scheint nun vorzuliegen.
Deskriptoren: Bilanzdelikte, Strafrechtsänderungsgesetz 2015.
Normen: StGB § 163a idF des StRÄG 2015, StGB § 163b idF des StRÄG 2015, StGB § 163c idF des StRÄG 2015, StGB § 163d idF des StRÄG 2015