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Die Bilanzdelikte nach dem Strafrechtsänderungsgesetz 2015

AufsätzeWirtschafts- und Finanzstrafrecht AktuellAlexia StueferJSt 2015, 344 Heft 4 v. 1.7.2015

Vor fünf Jahren wurde an dieser Stelle gefragt, ob Bedarf für die Schaffung eines neuen Straftatbestandes für Bilanzdelikte besteht. Die Antwort scheint nun vorzuliegen.

Deskriptoren: Bilanzdelikte, Strafrechtsänderungsgesetz 2015.

Normen: StGB § 163a idF des StRÄG 2015, StGB § 163b idF des StRÄG 2015, StGB § 163c idF des StRÄG 2015, StGB § 163d idF des StRÄG 2015

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