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Strafrechtlicher Versicherungsschutz gegenüber Verbänden im Ermittlungsverfahren auch ohne (formellen) Beschuldigtenstatus?

AufsätzeNorbert Wess , Dietmar BachmannJSt 2015, 320 Heft 4 v. 1.7.2015

Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob Rechtsschutzversicherer11Zum Begriff der Rechtsschutzversicherung siehe § 158j VersVG. gegenüber versicherten Unternehmen Strafrechtsschutz im Rahmen eines strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens mit der Begründung ablehnen können, dass der versicherte Verband von der StA im aktuellen Stadium (noch) nicht formal als belangter Verband iSd VbVG geführt wird, wenngleich eine solche Einschränkung vertraglich nicht (ausdrücklich) vereinbart worden ist und bereits (strafrechtliche) Verfolgungshandlungen gegenüber natürlichen Personen stattfinden, die denkmöglich auch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Verbandes zur Konsequenz haben könnten.

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