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Unbefugte Abfrage zur Überprüfung von bereits Bekanntem in der VJ ist Amtsmissbrauch.

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2015/32JSt 2015, 271 Heft 3 v. 1.5.2015

StGB § 302 Abs 1, StPO § 281 Abs 1 Z 9a, DSG § 1 Abs 2

Unbefugte Abfrage zur Überprüfung von bereits Bekanntem ist Gegenstand von Missbrauch er Amtsgewalt. Von allgemeiner Verfügbarkeit in einer öffentlichen Verhandlung vorgekommener Daten kann ohne qualifizierte Berichterstattung in Massenmedien oder Internet nicht die Rede sein.

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