StGB § 28, StGB § 104a, StGB § 105, StGB § 106 Abs 1 Z 3
Der Tatbestand des § 104a StGB steht zu § 106 Abs 1 Z 3 StGB weder im Verhältnis der Spezialität noch der materiellen Subsidiarität und wird von diesem auch nicht als typische Begleittat konsumiert, weshalb echte Idealkonkurrenz vorliegt.