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Unterbrechung der Freiheitsstrafe zur Pflege einer im Ausland wohnhaften Angehörigen

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2015/39JSt 2015, 267 Heft 3 v. 1.5.2015

StVG § 99

Nach dem Wortlaut des § 99 Abs 1 Z 1 StVG ist eine Unterbrechung der Freiheitsstrafe nur zur Regelung von angeführten Angelegenheiten im Inland zulässig.

LG Innsbruck, 28.01.2015, 22 Bl 83/14t

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