„Der Bürger hat das Recht, Drogen zu konsumieren, solange er [damit] niemand anderen schädigt.“1 Mit diesem Zitat von Prof. Dr. Lorenz Böllinger, Professor emeritus für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Bremen und Sprecher des Schildower Kreises, eröffnete Ass.-Prof. Mag. Dr. Katharina Beclin als Moderatorin die von der Gesellschaft für Strafrecht und Kriminologie organisierte Podiumsdiskussion zur Frage der Entkriminalisierung beziehungsweise Legalisierung von Besitz und Weitergabe psychoaktiver Cannabisprodukte.