Österreich hat am 19.12.2014 gem Art 26 DBA Österreich – Schweiz eine Gruppenanfrage an die Schweiz gestellt, um Personen auf die Spur zu kommen, die der zwingenden Nachversteuerung von bislang nicht erklärten Einkünften nach dem Steuerabkommen mit der Schweiz entflohen sind, indem sie ihr Vermögen ins Ausland transferiert haben (sog „Abschleicher“). Personen, die von der Gruppenanfrage erfasst wären, könnten jetzt grundsätzlich noch eine strafbefreiende Selbstanzeige erstatten. Dabei ist derzeit noch offen, inwieweit eine solche Gruppenanfrage überhaupt zulässig ist und – wenn ja – bis wann eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich wäre.