Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Hauptaspekten der für das Finanzstrafgesetz relevanten Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2014 sowie 2. Abgabenänderungsgesetz 2014, welche einerseits in der Anpassung des verwaltungsbehördlichen Rechtsmittelverfahrens an die neu geschaffene zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie andererseits in den Novellierungen im Bereich der Strafaufhebungsgründe (Selbstanzeige und Abgabenzuschlag) bestehen.