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Geschätzte Leserinnen und Leser!

EditorialAlois BirklbauerJSt 2015, 77 Heft 2 v. 1.3.2015

Das vorliegende Heft 2 des JSt im heurigen Jahr erscheint pünktlich zum 13. Österreichischen StrafverteidigerInnentag, der am 20. und 21. März in Linz stattfindet. Um die juristischen Themen der Tagung durch den berühmten „Blick über den Tellerrand“ zu erweitern, hat sich die Redaktion dazu entschlossen, dem vorliegenden Heft einen kriminologischen Schwerpunkt zu geben. Insofern beschäftigt sich der erste Beitrag mit einem Vergleich der Sanktionspraxis in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Drei über ihre Ländergrenzen hinaus bekannte Autoren, nämlich Arno Pilgram (Wien), Daniel Fink (Lausanne) und Jörg-Martin Jehle (Göttingen) versuchen eine Vergleichbarkeit der Sanktionspraxis dadurch zu gewährleisten, dass sie die rechtlichen Spezifika sowie die Besonderheiten kriminalstatistischer Erfassung der jeweiligen Länder weitgehend ausklammern. Doch selbst dann stellen die Autoren in den drei untersuchten Ländern enorme Unterschiede im Hinblick auf gerichtliche Verurteilungen und verhängte Strafen fest. Sie gehen dabei nicht davon aus, dass unterschiedliche Sicherheitslagen und Präventionserfordernisse die Ursache dafür sind, sondern führen diese Unterschiede auf strafkulturelle Gepflogenheiten in den jeweiligen Ländern zurück. Dass es trotz der unterschiedlichen Sanktionsmuster in den drei Ländern eine relative Ähnlichkeit bei den Wiederverurteilungsraten gibt, führt zur Conclusio, dass die unterschiedlichen Sanktionspraktiken im Grunde genommen wirkungsneutral sind. Dass Österreich die vergleichsweise strengste Sanktionierungspraxis hat, sollte gerade im Hinblick auf die anstehende Reform des StGB zur Zurückhaltung mahnen und dazu führen, den Fokus auf eine rationale Kriminalpolitik zu richten anstatt das Heil in höheren Strafdrohungen zu suchen.

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