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Abweisung eines Antrages auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers

Zur ErinnerungRainer NimmervollJSt 2015, 67 Heft 1 v. 1.2.2015

Stellt der Angeklagte vor der Hauptverhandlung einen Antrag auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers und wird dieser (erst) in der Hauptverhandlung mit Beschluss abgewiesen, so ist das Gericht verpflichtet, den Angeklagten – mit Blick auf § 281 Abs 1 Z 4 StPO – ausdrücklich zu befragen, ob er diesen zuvor außerhalb der Hauptverhandlung gestellten Antrag nunmehr, dh in der Hauptverhandlung aufrechterhalte, und die diesbezügliche Erklärung des Angeklagten auch im Hauptverhandlungsprotokoll festzuhalten11OGH 12 Os 109/62 EvBl 1962/409; RIS-Justiz RS0096444..

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