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Andere Rechtsverletzungen als die Verletzung von Grund und Menschenrechten bleiben bei Erneuerungsanträgen außer Betracht.

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2015/8JSt 2015, 60 Heft 1 v. 1.2.2015

StPO § 363a Abs 1

Erneuerungsanträge ohne Befassung des EGMR zielen auf Verletzung des Antragstellers in einem Grund- oder

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