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In öffentlichrechtlichen Vorschriften gegründete Rechtsakte (und deren Vorbereitung) bei Privatwirtschaftsverwaltung nicht „in Vollziehung der Gesetze“ iSd § 302 StGB.

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2015/2JSt 2015, 59 Heft 1 v. 1.2.2015

StGB § 302 Abs 1

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