Im ersten Teil des Beitrags (JSt 2014, 233) wurde ein Überblick über den Status quo der gegenseitigen Anerkennung in der EU gegeben. Im vorliegenden zweiten Teil werden Umsetzungsdefizite, inkohärente Regelungen und noch fehlende Regelungsbereiche dargestellt, und es werden – unter Einbeziehung von möglichen Wechselwirkungen mit den anderen Bereichen der Rechtssetzung der Union im Strafrecht – künftige Entwicklungen skizziert.