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Vereinbarungen im Strafprozess

JudikaturEGMR-RechtsprechungJSt-EGMR 2014/4JSt 2014, 269 Heft 3 v. 1.11.2014

EMRK Art 6, Art 2 7. ZP EMRK

Der Abschluss von Vereinbarungen im Strafprozess und der damit einhergehende Verzicht auf gewisse prozessuale Rechte sind grundsätzlich zulässig. Allerdings muss die Vereinbarung freiwillig und in Kenntnis aller Fakten und Konsequenzen geschlossen werden sowie ein Mindestmaß an entsprechenden Rechtsschutzmaßnahmen

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