vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beweiswürdigung und Begründungsdefizit

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2014/84JSt 2014, 267 Heft 3 v. 1.11.2014

StPO § 258 Abs 2, StPO § 270 Abs 1 Z 5

Die schriftliche Darlegung der Begründung im Urteil darf keine bloße Nacherzählung des Inhalts von Zeugenaussagen oder anderen Beweisergebnissen sein, vielmehr muss aus der Beweiswürdigung klar zu erkennen sein, welche Beweise konkreten Feststellungen zugrunde gelegt worden sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte