vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Jede Strafe nach § 22 Abs 1 FinStrG benötigt einen eigenen Konkretisierungsvorgang

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2014/69JSt 2014, 264 Heft 3 v. 1.11.2014

FinStrG § 22 Abs 1

Die Anordnung des § 22 Abs 1 FinStrG, getrennte Strafen zu verhängen, impliziert das Erfordernis, jede dieser Strafen anhand eines eigenen also vom anderen unabhängigen Konkretisierungsvorgangs zu ermitteln (Lässig in WK2 FinStrG § 22 Rz 4).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte