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Keine Identität der Begehungsweisen bei § 28a Abs 2 Z 1 SMG zwischen früherer Verurteilung und nunmehr angelasteten Tat für Qualifikation nötig

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2014/67JSt 2014, 263 Heft 3 v. 1.11.2014

SMG § 28a Abs 12 Z 1

Für die Anwendung der Qualifikation nach § 28a Abs 2 Z 1 SMG kommt es nicht darauf an, ob sich die frühere Verurteilung auf dieselbe Begehungsweise (Erzeugen, Einführen, Ausführen, Anbieten, Überlassen oder Verschaffen von Suchtgift) wie die nunmehr angelastete bezogen hat.

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