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Unterbrechung der Freiheitsstrafe

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2014/45JSt 2014, 262 Heft 3 v. 1.11.2014

StVG § 99

Eine Unterbrechung der Freiheitsstrafe nach § 99 Abs 1 lit c StVG kommt nur zur Ordnung unaufschiebbarer persönlicher Angelegenheiten des Strafgefangenen selbst, nicht aber seiner Ehegattin in Betracht.

LG Innsbruck, 16.05.2014, 22 Bl 37/14b

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