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Zahl der zu gewährenden Lockerungen bei Anhaltung im gelockerten Vollzug nach § 126 StVG

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2014/44JSt 2014, 261 Heft 3 v. 1.11.2014

StVG § 126

Strafgefangene haben unter den in § 126 Abs 1 StVG genannten Voraussetzungen ein subjektiv öffentliches Recht auf Anhaltung im gelockerten Vollzug und die Gewährung zumindest einer, jedoch nicht einer bestimmten Lockerung nach § 126 Abs 2 StVG.

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