vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schweres Verschulden iS des § 88 Abs 2 StGB

JudikaturAllgemeines StrafrechtJSt-Slg 2014/37JSt 2014, 246 Heft 3 v. 1.11.2014

StGB § 88 Abs 1, StGB § 88 Abs 2

Bei der Prüfung der Frage, ob die Schuld als schwer einzustufen ist, ist zu berücksichtigen, dass das Diversionshinderns der „schweren Schuld“ vom Strafbefreiungshindernis des „schweren Verschuldens“ iS des § 88 Abs 2 StGB strikt zu unterscheiden ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!