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Privatbeteiligtenanschluss bei § 21 Abs 1 StGB ist zurückzuweisen

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2014/55JSt 2014, 173 Heft 2 v. 1.9.2014

StGB § 21 Abs 1, StPO § 67 Abs 1 Z 1, StPO § 369 Abs 1, StPO § 430 Abs 6

Ein gemäß § 430 Abs 6 StPO unzulässiger Anschluss wegen privatrechtlicher Ansprüche an das Verfahren zur Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB ist vom Erstgericht gemäß § 67 Abs 4 Z 1 StPO zurückzuweisen.

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