vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zurückweisung verspäteter oder von nicht rechtsmittellegitimierten Personen eingebrachter Beschwerden

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2014/53JSt 2014, 172 Heft 2 v. 1.9.2014

StPO § 89 Abs 2

Beschwerden, die verspätet oder von einer Person eingebracht wurden, der ein Rechtsmittel nicht zusteht, hat das Beschwerdegericht ohne Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit des angefochtenen Beschlusses als unzulässig zurückzuweisen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte