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Diversion im Abwind? Ursachen des Rückgangs und Überlegungen zur Ausweitung1)1)Der Beitrag beruht auf einem Vortrag auf der Konferenz "Außergerichtliche Schlichtung als opferstützendes Instrument" am 13. und 14. 6. 2013 in Wien.

Wissenschaftliche AbhandlungenKlaus SchwaighoferJSt 2013, 102 Heft 3 v. 9.10.2013

I. Einleitung

Die Einführung der Diversion am 1. Jänner 20002)2)Strafprozessnovelle 1999, BGBl I 1999/55. war durch viele Veranstaltungen sehr gut vorbereitet. Die großen Erwartungen haben sich auch voll erfüllt: Die Verurteilungszahlen gingen stark zurück, das Verhältnis der Freiheitsstrafen zu den Geldstrafen änderte sich geradezu dramatisch3)3)Sicherheitsbericht 2001, 480.. Es gab sofort mehr diversionelle Erledigungen als Verurteilungen, allerdings auch einen gewissen Netwidening-Effekt. So wurde die Diversion vielfach durchaus treffend als Erfolgsstory4)4)S etwa Burgstaller, Diversion in Österreich – eine Zwischenbilanz, in 35. Ottensteiner Seminar (2007), 5 (6): "eindrucksvoll umgesetzt"; ders, Über die Bedeutung der neuen Diversionsregelungen für das österreichische Strafrecht, in Miklau/Schroll (Hg), Analysen zur Strafprozeßnovelle 1999 (1999), 11; Kienapfel/Höpfel/Kert, AT14 E 10 Rz 2. bezeichnet.

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