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§§ 156b, 156c StVG

Rechtsprechung — StrafvollzugUdo JesionekJSt 2013/2JSt 2013, 52 Heft 1 v. 28.2.2013

§§ 156b, 156c StVG

Der Strafgefangene beschwert sich gegen die Ablehnung seines Antrags, seine Reststrafe im elektronisch überwachten Hausarrest zu verbüßen. Der Beschwerde wurde Folge gegeben, der angefochtene Bescheid aufgehoben und dem Anstaltsleiter die neuerliche Entscheidung unter Abstandnahme vom Ablehnungsgrund der Missbrauchsgefahr aufgetragen:

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