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Erbringung gemeinnütziger Leistungen ("Schwitzen statt Sitzen") auch im FinStrG

Finanzstrafrecht aktuellChristian HuberJSt 2013, 46 Heft 1 v. 28.2.2013

Verletzung im Gleichheitsrecht durch Verneinung der Anwendbarkeit der Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes über die Möglichkeit der Abwendung von Freiheitsstrafen durch Erbringung gemeinnütziger Leistungen auf eine im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren mit einer (Ersatz-)Freiheitsstrafe belegte Person; gleichheitskonforme Auslegung der Regelung des Finanzstrafgesetzes zur Vermeidung eines Wertungswiderspruches zwischen dem Vollzug von Freiheitsstrafen im verwaltungsbehördlichen und im gerichtlichen Finanzstrafverfahren geboten (VfGH 11.10.2012, B 1070/11).

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