Die kontradiktorische Vernehmung des Beschuldigten gem § 165 StPO stellt für die Strafverteidigung eine besondere Herausforderung dar. Die kontradiktorische Vernehmung, oder "schonende Vernehmung" (wie sie in der Hauptverhandlung genannt wird), bedeutet nämlich, dass die ZeugInnenbefragung in einem abgesonderten Raum, durch RichterIn oder Sachverständige stattfindet
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