§§ 156b, c StVG
Der Strafgefangene beschwert sich gegen die Abweisung seines Antrags auf Verbüßung der restlichen Freiheitsstrafe in der Vollzugsform elektronisch überwachten Hausarrestes. Der Beschwerde wurde Folge gegeben, der angefochtene Bescheid aufgehoben und dem Leiter JA E. die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen: