Durch das BGBl I 2012/29 traten am 01.06.2012 mehrere Änderungen der in der Überschrift angeführten Gesetze ein. Hinsichtlich des Strafregistergesetzes und des Tilgungsgesetzes sollten damit die innerstaatlichen Voraussetzungen zur Durchführung der Verpflichtungen aus dem Rahmenbeschluss des Rates 2009/351/JI vom 26.02.2009 über die