A. Einleitung
Die Charta der Grundrechte1) (GRCh) sieht in Art 50 ("Recht, wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt zu werden") vor: "Niemand darf wegen einer Straftat, derentwegen er bereits in der Union nach dem Gesetz rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, in einem Strafverfahren erneut verfolgt oder bestraft werden."