I. Einleitung
§ 84 Abs 11) kennt mehrere Fälle, die eine Körperverletzung zu einer "schweren" machen und damit den Strafrahmen gegenüber einer leichten Körperverletzung auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhöhen: wenn eine Tat (nach § 83 Abs 1 oder 2)
eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung,