A. Einführung
Mit 1. Juni 2012 ist eine neue Fassung des § 112 StPO in Kraft getreten1). Diese Bestimmung regelt das Widerspruchsrecht gegen die Sicherstellung von schriftlichen Aufzeichnungen und Datenträgern. Der Widerspruch bewirkt, dass zunächst geklärt wird, ob Sicherstellung und daran anschließend Beschlagnahme der Unterlagen überhaupt zulässig ist, bevor diese durchgesehen und auf ihre Beweisrelevanz beurteilt werden. Das Widerspruchsrecht findet überall dort Anwendung, wo der Schutz eines Geheimnisbereichs Vorrang vor den Strafverfolgungsinteressen hat2).