11 Os 171/11y (11 Os 17/12b); 19.01.2012
Der OGH führt im relevanten Teil Nachfolgendes aus:
"Mit Beschluss vom 13. Dezember 2011 (ON 9) verhängte das Landesgericht Korneuburg die Auslieferungshaft über Vasiliy G***** aus dem Haftgrund der Fluchtgefahr gemäß § 29 Abs 1 zweiter Satz ARHG iVm § 173 Abs 2 Z 1 StPO und setzte sie am 23. Dezember 2011 (ON 19) fort. Der dagegen gerichteten Haftbeschwerde gab das Oberlandesgericht Wien mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss "mit der Maßgabe nicht Folge", dass die Höhe der vom Erstgericht mit 3.000.000 Euro festgesetzten Kaution auf 1.500.000 Euro reduziert wurde.