Mit dem BGBl. I Nr. 29/2012 trat am 01.06.2012 neben einigen anderen Änderungen des Strafregistergesetzes 1968 ("Europäisierung des Strafregisters"), des Tilgungsgesetzes sowie einiger Normen der StPO auch eine Novellierung des § 112 StPO in Kraft, die im Vorfeld für verstärkte Diskussionen und einen Aufschrei innerhalb der österreichischen Rechtsanwaltschaft gesorgt hatte.