In dieser Rubrik wurde in Heft 6/20101) über den damaligen Stand des Projekts einer Europäischen Staatsanwaltschaft (EStA) berichtet: Nach einem Überblick über frühere Ansätze wurden die Rechtsgrundlagen nach dem Vertrag von Lissabon - Art 86 AEUV - und die Vorgaben im Stockholmer Programm dargestellt und eine größere Zahl offener Fragen skizziert.