Der Autor wollte gerade das Ergebnis seiner eingehenden Befassung mit dem Auslieferungsrecht zwischen der Europäischen Union und den USA zu Papier bringen, als der Supreme Court des Vereinigten Königreichs (United Kingdom - UK) die Übergabe von Julian Assange an Schweden bewilligte. Dieses Urteils zeigt noch exemplarischer die Probleme mit dem grenzüberschreitenden Auslieferungsrecht (Übergaberecht), weshalb zunächst der Fall Assange beschrieben werden soll, um dann im nächsten Heft das Auslieferungsrecht mit den USA darzustellen.